Mietbedingungen für die Kanuvermietung

1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung (Angebot) des Mieters und deren Annahme durch den Vermieter. Die Annahme des Vermieters kann jeweils auch schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Vermieter kann im Falle eines zunächst nur mündlich oder telefonisch geschlossenen Vertrages dessen schriftliche Bestätigung vor Übergabe der Boote verlangen. Mieter können eine oder mehrere geschäftsfähige Personen sein.
Als Vermieter können handeln der Geschäftsinhaber selbst sowie von diesem bevollmächtigten Mitarbeiter. Bei Verträgen, die direkt per Onlinebuchung auf der Internetseite abgeschlossen werden, gilt folgendes: Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zur Bootsmiete ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Vermieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann.
Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung
in Ziffer 5 jederzeit möglich.

2. Persönliche Daten
Der Vermieter behält sich vor, die personenbezogenen Daten des Mieters wie Namen, Anschrift usw. zur eigenen Verwendung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften aufzubewahren. Es erfolgt keine Datenspeicherung bei der elektronischen Erstellung des Mietvertrages.

3. Miete und Zahlung
Die Höhe der Miete richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die im Bootsverleih ausliegt und dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt wurde. Die Miete ist bei Abholung der Boote in bar in Form eines Pfandbetrages zu entrichten. Der Vermieter behält sich im Einzelfall vor, einen weiteren Pfand (z.B. Personalausweis, Autoschlüssel, Kaution) für die Mietzeit zu fordern. Auch bei vorzeitiger Rückgabe der Boote ist stets die volle Miete gemäß der Preisliste entsprechend dem gebuchten Zeitraum zu entrichten, es sei denn es ist etwas anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Bei Abgabe der Mietgegenstände wir der Pfandbetrag mit dem Mietbetrag verrechnet.

4. Mietzeit
Die Mietzeit bestimmt sich nach den in der Preisliste aufgeführten Zeitraum. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Boote und endet jeweils mit Ablauf des gebuchten Stundenzeitraums der Preisliste, spätestens jedoch um 18.00 Uhr. Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Rückgabe- bzw. Ankunftstermin und im ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben.
Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung ein Entgelt von 5,00 € pro Boot erhoben. Bei wesentlich verspäteter Rückgabe ohne Absprache behält sich der Vermieter vor, Nutzungsentschädigung in Höhe einer Tagesmiete zu verlangen. Den Mietern ist es im Falle der Geltendmachung der Entschädigung gestattet, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
In diesem Falle sind die Mieter nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

5. Rücktritt und Änderungen des Vertrages
Es wird darauf hingewiesen, dass den Mietern ein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht zusteht. Dies gilt, da Gegenstand des Vertrages Leistungen zur Freizeitgestaltung sind,
gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB auch für Verträge im Fernabsatz (telefonische Buchung etc.).
Der Bootsverleih Richter / Kajaksports räumt den Mietern jedoch ein Rücktrittsrecht ein mit der Maßgabe, dass im Falle des Rücktritts, der im Interesse des Mieters unbedingt schriftlich erfolgen sollte und vom Bootsverleih Richter/ Kajaksports folgende pauschalen Rücktrittskosten verlangt werden können:

•   Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 0 % des vereinbarten
    Gesamtmietpreises
•   Bei Rücktritt bis 4 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 10 % des vereinbarten
    Gesamtmietpreises
•   Bei Rücktritt bis 2 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 50 % des vereinbarten
    Gesamtmietpreises
•   Bei Rücktritt bis 1 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 75 % des vereinbarten
    Gesamtmietpreises
•   Bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.

Ist eine teilweise anderweitige Vermietung möglich errechnet sich das Rücktrittsentgelt nur aus dem Betrag, der sich nach Abzug der anderweitigen Mieteinnahmen ergibt. Den Mietern ist es im Falle der Geltendmachung pauschaler Rücktrittskosten oder Bearbeitungsentgelte gestattet,
dem Bootsverleih Richter nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle sind die Mieter nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Wasserstände und Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt der Mieter,
es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für den Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würden. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten begründen eine solche Gefährdungslage nicht.

6. Haftung des Mieters
Für Verluste oder Beschädigungen während der Mietzeit haftet der Mieter bzw. Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, er weist nach, dass ihm insoweit kein Verschulden zur Last fällt. Schadensersatzansprüche gegen Dritte im Zusammenhang mit Beschädigungen der Mietgegenstände tritt der Mieter an uns ab.

7. Haftung des Vermieters
Die Haftung vom Bootsverleih Richter gegenüber dem Mieter/Teilnehmer, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit
a) der Schaden des Mieters/Teilnehmers vom Bootsverleih Richter / Kajaksports nicht grob
     fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden ist
b) der Bootsverleih Richter / Kajaksports für einen dem Mieter/Teilnehmer entstehenden
      Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

8. Sonstige Vereinbarungen
Der Mieter erklärt, dass er bzw. wenigstens ein Insasse des Bootes Schwimmer ist.
Nichtschwimmer erhalten eine Schwimmweste vom Vermieter gestellt. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Schwimmhilfen aufmerksam gemacht.
Die Mitnahme von aufblasbaren Badeequipment, wie z.B. Luftmatratze, Einhorn, Gummipuppe, Getränkekasten-Schwimmring usw. welches kein Rettungsgerät gemäß DIN EN ISO 12402 ist, darf bei der Kanutour nicht mitgenommen werden.
Bei groben Verstößen gegen gesetzliche oder mietvertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor, die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietzeit ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen.

9. Besondere Bedingungen für die Durchführungen von Veranstaltungen und Events
In Abweichung obiger Vorschriften gelten für die durch den Bootsverleih Richter / Kajaksports durchgeführten Veranstaltungen und Events folgende Regelungen:

9.1. Vertragsschluss
Die Anfrage und schließlich die Anmeldung (Vertragsantrag) können Sie bei uns mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) bestellen. Mit der Bestellung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer Bestellung durch den Bootsverleih Richter / Kajaksports zustande.
Verlangt der Vertragspartner, nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen hinsichtlich des Termins oder der Leistung, so kann der Bootsverleih Richter / Kajaksports ein Umbuchungsentgelt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn von 15,00 €  je Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den unter Ziffer 9.2. genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Letzteres gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

9.2. Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich. Terminlich maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Bootsverleih Richter / Kajaksports. Der Rücktritt soll zum Zwecke des Nachweises schriftlich gegenüber dem Bootsverleih Richter / Kajaksports erklärt werden. Tritt der Auftraggeber später vom Vertrag zurück oder nimmt einen vereinbarten Termin nicht wahr,
kann der Bootsverleih Richter / Kajaksports eine angemessene Entschädigung verlangen.

•   Bei Rücktritt bis 31 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginn 0 % des vereinbarten
     Gesamtmietpreises
•   Bei Rücktritt ab 30 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginn 5 % des vereinbarten
     Gesamtmietpreises
•   Bei Rücktritt ab 14 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginn 40 % des vereinbarten
     Gesamtmietpreises
•   Bei Rücktritt ab 7 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginn 60 % des vereinbarten
     Gesamtmietpreises
•   Bei Rücktritt ab 4 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginn 80 % des vereinbarten
     Gesamtmietpreises

Danach oder bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Leistungsbeginn fallen 100% an.
Der Auftraggeber hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass dem Bootsverleih Richter / Kajaksports ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall ist der Auftraggeber nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

9.3. Bezahlung
Rechnungen des Bootsverleihs Richter / Kajaksports ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Bootsverleih Richter / Kajaksports ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages um mehr als 7 Tage in Verzug,
behält sich der Bootsverleih Richter / Kajaksports vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann der Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend des Punkt 9.2. belastet werden.

9.4. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Bootsverleih Richter mitgeteilt werden, sie bedarf der Zustimmung.
Für den Fall, dass der Preis pro Teilnehmer berechnet wird gilt Folgendes: Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Bootsverleih Richter / Kajaksports berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Stimmt der Auftraggeber dem Nachtragsangebot nicht zu,
mit der Folge, dass ein Vertrag nicht zustande kommt, ist der Bootsverleih Richter / Kajaksports berechtigt, den Auftraggeber mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 9.2. zu belasten.

9.5. Leistungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von dem Bootsverleih Richter / Kajaksports wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Bootsverleih Richter / Kajaksports ist verpflichtet,
den Auftraggeber über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

9.6. Mitwirkungspflichten und Verjährung

Mängelanzeigen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel der gebuchten Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss gegenüber dem Bootsverleih Richter / Kajaksports erfolgen. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei unterbliebener Mängelanzeige sind Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Bootsverleihs Richter / Kajaksports für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden ist auf den dreifachen Vertragspreis je Gast beschränkt. Der Bootsverleih Richter / Kajaksports haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber / Kunden erkennbar sind.

Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Bootsverleih Richter / Kajaksports oder dem Anbieter als Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung bzw. Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung,
verjähren nach 1 Jahre, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Umständen,
die den Anspruch gegenüber dem Bootsverleih Richter / Kajaksports begründen,
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit,
als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates,
in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Bootsverleihs Richter / Kajaksports. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder von Teilen von Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung treten solche Regelungen, die dem Zweck des wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommen.

Vermieter:
Bootsverleih Richter / Kajaksports * Wolfgang und Martin Richter GbR
Dammstraße 75 * 03222 Lübbenau/ Spreewald
Tel.: 03542/3764 * eMail: info(a)bootsverleih-richter.de

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